Ein Todesfall ist eingetreten. Die meisten Menschen verlieren in diesem Moment den Überblick. Unsere Aufgabe ist es, Ihnen im Todesfall hilfreich zur Seite zu stehen. Oft weiß man nicht, was zuerst getan werden muss. Wir erklären es Ihnen.
Was tun im Todesfall?
Wo kann der Todesfall eintreten?
- zu Hause
- natürlicher Tod
- unnatürlicher Tod (Unfall)
- im Krankenhaus
- im Senioren/-pflegeheim
- durch Unfall anderswo
Tod im Krankenhaus oder Heim
In den Fällen 2, 3 und 4 wird das Weitere direkt vor Ort veranlaßt. Sobald Sie vom Tod Ihres Angehörigen erfahren, verständigen Sie bitte uns. Sollte sich der Trauerfall in der Nacht ereignen, genügt auch ein Anruf am nächsten Morgen.
Wir sind zur Stelle
Sprechen Sie mit uns! Rufen Sie uns bei einem Todesfall an. Wir stehen Ihnen zur Seite und sind in den schweren Stunden Ihr Begleiter. Ganz wie Sie es wünschen, kommen wir zu einem ersten Beratungsgespräch zu Ihnen nach Hause, oder wenn Ihnen das lieber ist, kommen Sie zu uns in unsere Räume.
Todesfall zu Hause
Tritt der Tod zu Hause ein, ist die Sache etwas anders. Ist ein Unfall die Ursache für den Todesfall, verständigen Sie bitte unverzüglich den Notruf. Bei einer natürlichen Todesursache sollten Sie zuerst den Arzt verständigen.
Lesen Sie hierzu bei einem Todesfall auch bitte diese Seite (Wichtige Unterlagen), die weitere wertvolle Hinweise zum Ablauf enthält.
Am besten rufen Sie den Hausarzt, der den Verstorbenen schon zu Lebzeiten behandelt hat. Er kennt die Krankengeschichte und kann die Todesursache am besten beurteilen. Ist der Hausarzt nicht verfügbar, kann auch jeder andere Arzt die Todesbescheinigung ausstellen. Beispielsweise können Sie auch den ärztlichen Notdienst anrufen. Halten Sie den Personalausweis des Verstorbenen bereit. Ein fremder Arzt benötigt ihn zur Identitätsfeststellung.
Was tut der Arzt?
Der Arzt wird eine Untersuchung des Verstorbenen vornehmen und die Todesbescheinigung ausstellen. Sie kennen die Todesbescheinigung vielleicht unter dem umgangssprachlichen Namen ‚Totenschein‘. Diese Bescheinigung benötigen Sie persönlich nicht. Bitte geben Sie die vom Arzt erhaltenen Unterlagen unmittelbar an uns weiter. Die Sterbeurkunden, die Sie benötigen, erhalten Sie dann in kürzester Zeit von uns.
Es kann sein, dass der Arzt ein Honorar für seine Arbeit fordert. Der Betrag dürfte zwischen 50 und 120 € liegen. Diese Kosten werden von der gesetzlichen Krankenkasse nicht übernommen. Möchte der Arzt sein Honorar nicht sofort haben, erhalten Sie später eine Rechnung.
Sie können dem Arzt aber auch mitteilen, dass wir den Sterbefall begleiten und er uns die Rechnung zusenden kann. Dann erledigen wir das im Zuge der gesamten Abwicklung.
Beratung bei Ihnen zu Hause oder in unserem Räumen? Sie haben die Wahl
Beides hat seine Vorteile. Bei der Beratung Zuhause haben Sie direkt die Möglichkeit, nach den erforderlichen Unterlagen zu schauen. In heimischer Umgebung spricht es sich vielleicht etwas leichter. Wählen Sie diese Variante, wenn Ihnen diese Aspekte wichtig sind.
Findet das Beratungsgespräch in unseren Räumen statt, hat das den Vorteil, dass Sie beispielsweise den Sarg oder die Urne direkt in unserer Ausstellung aussuchen können. Manche Menschen fühlen sich etwas befreiter, wenn sie in einer neutralen Umgebung mit uns sprechen können. Wenn Sie diese Aspekte bevorzugen, sollten Sie sich für eine Beratung in unserem Haus entscheiden.