Die Hinterbliebenen haben die Wahl, welche Art der Grabstätte für einen Verstorbenen genommen wird. Vielleicht hat aber der Verstorbene auch eigene diesbezügliche Regelungen getroffen oder Wünsche geäußert. Möglicherweise gibt es aber auch schon ein Grab in Ihrer Familie. Das kann beispielsweise ein Familiengrab sein, das jetzt neu angemietet werden kann.
Beisetzungsarten – Diese Möglichkeiten gibt es
Ein Reihengrab liegt nicht nur mit gleichförmigen Gräbern in einer Reihe. Es wird auch der Reihe nach vergeben. Man hat keine Auswahl, welches Grab genau man bekommt. Das Grab, das an der Reihe ist, wird belegt. Unter den verschiedenen Beisetzungsarten ist diese Grabart sehr beliebt. Sie bietet dem Verstorbenen eine letzte Ruhestätte und den Angehörigen eine Anlaufstelle. Bei überschaubaren Kosten wird ein solches Grab für die vorgeschriebene Ruhefrist von 20 oder 30 Jahren überlassen. Danach ist eine Verlängerung nicht mehr möglich. Wenn Sie das Grab für einen längeren Zeitraum wünschen, lesen Sie bitte unsere Informationen zum Wahlgrab.
Wie der Name schon sagt, haben Sie bei dieser Grabstättenart die Auswahl. Sie können auf dem Friedhof unter mehreren Plätzen die geeignete Stelle aussuchen. Dabei entscheiden Sie, ob eine oder mehrere Beisetzungsplätze vorhanden sein sollen. Das Nutzungsrecht kann nach Ablauf der gesetzlichen Ruhezeit verlängert werden. Ist die Ruhezeit für einen Verstorbenen abgelaufen, gilt sein Platz wieder als frei. Das bedeutet, dass nur die Anzahl der Beisetzungsplätze maßgebend ist, nicht die Anzahl der dort bestatteten Personen. Beispiel: Wurde ein Grab mit zwei Beisetzungsplätzen erworben und ist die Mindestruhezeit für beide Personen abgelaufen, kann das Grab wieder mit zwei Personen belegt werden. Voraussetzung dafür ist, dass jedes Mal das Nutzungsrecht entsprechend verlängert wird. So kann in einem Wahlgrab mit entsprechend vielen Plätzen und stets verlängertem Grabrecht eine ganze Familie beigesetzt werden.
In einem Erdwahlgrab mit mehr als einem Beisetzungsplatz sind auch zusätzliche Urnenbeisetzungen möglich.
Unter den Beisetzungsarten unterscheidet sich das Urnenreihengrab nicht vom oben beschrieben Reihengrab für Särge. Es ist nur kleiner und liegt in einem geschlossenen Urnenfeld. Auch hier werden die Gräber der Reihe nach vergeben.
Die Angehörigen haben hier die Auswahl zwischen verschiedenen freien Gräbern auf dem Friedhof. Mit Zustimmung der Friedhofsverwaltung können auch in einem Urnenwahlgrab mehrere Urnen beigesetzt werden.
Diese Variante kommt für Sie in Frage, wenn Sie einen persönlichen Anlaufpunkt wünschen. Eine Grabpflege ist jedoch nicht notwendig. Auf einer Rasenfläche, die von der Friedhofsverwaltung in Ordnung gehalten wird, gibt es nur eine Platte, die die Grabstätte markiert.
Auf einem dafür vorgesehen Feld auf dem Friedhof wird die Urne anonym beigesetzt. Die Stelle ist den Angehörigen unbekannt. Eine Markierung mit Grabstein oder Platte gibt es nicht. Grabschmuck, Blumen oder Grabsteine sind hier nicht möglich und nicht notwendig.
Neben diesen Beisetzungsarten gibt es noch zahlreiche andere Möglichkeiten. Im Anschluss an eine Feuerbestattung sind mehr Varianten verfügbar als bei einem Sargbegräbnis. Die Urne kann in eine Urnenstele kommen oder in einem Kolumbarium eingestellt werden. Auch ein „Seemannsgrab“ auf hoher See ist möglich. Darüberhinaus bietet sich die Urnenbeisetzung im Wald oder die Verstreuung der Asche an. Letzteres kann auch in einem idyllischen Gebirgsbach erfolgen.
Alle diese Beisetzungsarten sind uns geläufig. Wir informieren Sie gerne in einem ausführlichen, persönlichen Gespräch. Rufen Sie uns an und machen Sie einen Termin, damit wir uns für Sie die Zeit nehmen können.